selbstverbrauchter Strom EEG. Rückvergütung
Nach dem EEG 2009 ist es möglich auch Strom teilweise selbst zu verbrauchen. Dieser Strom wir mit 25,01 ct vergütet.
Hierbei ist mit nicht klar wie die Sache mit dem Eigenverbrauch definiert ist.
Variante 1 (zeitgleich):
Die Anlage liefert GERADE z.B. 1kW und GLEICHZEITIG verbrauche ich diese Leistung.
Variante 2 (zeitlich versezt): Die Anlage liefert tagsüber Strom und nachts verbrauche ich diesen.
Gelten beide Varianten im Sinne des EEG als Eigenverbrauch oder muss dies wie in Variante 1 zeitgleich geschehen.
DANKE für die Antwort.
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