Hallo bruttonetto,
Ich denke mal, dass dein Finanzbeamter Recht hat.
Ein anderes Beispiel:
Du nutzt Deinen Firmenwagen auch privat. Also muss der privat genutzte Anteil auch entsprechend rausgerechnet werden.
Hier der Wortlaut: "Wenn ein Unternehmer aus seinem Unternehmen Waren oder Leistungen für Zwecke entnimmt, die außerhalb des Unternehmens liegen (also für Privatzwecke) ist diese Entnahme als sog. Eigenverbrauch nach § 3 Abs. 1 b UStG bzw. § 3 Abs. 9 Buchstabe a UStG der USt zu unterwerfen. Der Eigenverbrauch führt also zu einer höheren Umsatzsteuer und auch zu einer Gewinnerhöhung und damit Mehrbelastung bei der Einkommensteuer."
Viele Grüße
Andreas
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