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Alt 16.03.2011, 13:08
Gebauer82 Gebauer82 ist offline
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Gebauer82 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo Florian,

es kommt darauf an, in welchen Abteilungen die Bank einen Grundbucheintrag platzieren möchte. Abteilung 2 regelt nur die Rechte, Abteilung 3 die Grundschuld. Da die Bank ihren Kredit auch absichern möchte, wird sie wohl auf eine Eintragung in beiden Abteilungen bestehen.

siehe auch: Grundbucheintragung » Photovoltaik, Fotovoltaik, Solar, Solarstrom, Erneuerbare Energien, Cleantech, Solaranlagen, News, Nachrichten, » Photovoltaik-Guide - News der Solarindustrie und Photovoltaikbranche

Ein Eintrag in Abteilung 3 kann sich für deinen Vater, sollte er später einen Kredit aufnehmen wollen, negativ auswirken und zwar dann, wenn seine Bank ebenfalls auf einen Eintrag im Grundbuch besteht. Die Bank wird auch hier auf den ersten Rang bestehen. Dieser würde aber schon durch deine Bank besett sein, so dass deine Bank einen Rangrücktritt vornehmen müssen. Was sie aber mit Sicherheit nicht tut.

Daniel
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