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  #1 (permalink)  
Alt 27.02.2010, 15:51
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Registriert seit: 27.02.2010
Beiträge: 1
flammerding befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Grunddienstbarkeit / Kredite / Ranking

Hallo zusammen,

bei mir ist folgende Situation:

Ich möchte eine PV-Analge auf einem landwirtschaftlichen Gebäude meines Vaters errichten. Er ist Inhaber des landwirtschaftlichen Betrieb und das komplette Betriebsvermögen gehört ihm. Ich bin "nur" Sohn und mir gehört nichts von dem Hof.
Mein Vater möchte aber mit PV nichts zu tun haben. Er sagt, wenn ich die Anlage alleine gestemmt (auch finanziell) bekomme, ist das super, er stellt das Dach dann gegen einen geringen Pachtpreis zur Verfügung.
Da ich Privatmann bin und keine Sicherheiten habe und von den Banken 50.000 Euro benötige, verlangen die Banken die Eintragung einer Grunddienstbarkeit.
Selbst da ist mein Vater gegen. Er will mit der PV-Anlage nichts zu tun haben.
Er hat die Befürchtung, dass, wenn zu einem späteren Zeitpunkt (3, 5, 10 oder 12 Jahre (spielt keine Rolle)) weiter in die Landwirtschaft investiert wird und Darlehen aufgenommen werden müssen, die Grunddienstbarkeit für die PV-Anlage beim Ranking stört und wir somit für die Landwirtschaft "schlechtere" bzw. erhöhte Kreditzinsen zahlen müssten.

Ist das wirklich so? Was sagt diese Grunddienstbarkeit aus und stört sie bei weiteren Investitionen bzw. Kreditanträgen?
Ich weiss mitlerweile, dass die Grunddienstbarkeit in Abteilung 2 im Grundbuch eingetragen wird und in Abteilung 3 die Grundschulden; aber wie sieht das bei möglichen Investitionen aus?

Wer kennt sich hier aus und kann mir verlässlichen Informationen zusichern (vielleicht auch mit Internet-Link, damit ich Vater überzeugen kann).

Vielen Dank schonmal für die Antworten!

Mit freundlichen Grüßen
Florian
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  #2 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 09:40
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Beiträge: n/a
Standard Grunddienstbarkeit

guten Morgen Florian
Die Grunddienstbarkeit in der Abt 2 des Grundbuches deint dem Insolvenzschutz. sollte Ihr Vater aus welchen Gründen aus immer "pleite" gehen, ist die PV Anlage auf seinem Dach "geschützt" im Sinne von "fällt nicht in die Masse". Eine Beeinträchtigung im Falle einer Kreditaufaufnahme (3. abteilung) findet nicht statt.
Regeln Sie die Installation Ihres Anlage am besten mit einem sog. "Gestattungsvertrag"

Alles klar?
Viel Spaß mit Ihrer Anlage und einen schönen Sonntag
Zaubermaus
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  #3 (permalink)  
Alt 08.03.2010, 18:32
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Registriert seit: 08.03.2010
Beiträge: 2
FranzL. befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hallo Florian,
die Grunddienstbarkeit regelt den Zugang zum Dach. Ohne diese kann man Dir den Zugang zu der Anlage verweigern. Bei einem evtl. Verkauf des Hauses ist die Dienstbarkeit ertragsmindernd.
LG Franz
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  #4 (permalink)  
Alt 20.01.2011, 09:50
Unregistriert
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Beiträge: n/a
Standard

Gibt es bei Banken eigentlich besondere Kreditkonditionen bzw. spezielle Förderprogramme? Ich kenne sonst nur die normalen und würde gern wissen, ob es noch etwas günstiger geht.

Viele Grüße
Max

Geändert von Admin (20.01.2011 um 11:07 Uhr)
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  #5 (permalink)  
Alt 16.03.2011, 14:08
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Registriert seit: 14.03.2011
Beiträge: 3
Gebauer82 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo Florian,

es kommt darauf an, in welchen Abteilungen die Bank einen Grundbucheintrag platzieren möchte. Abteilung 2 regelt nur die Rechte, Abteilung 3 die Grundschuld. Da die Bank ihren Kredit auch absichern möchte, wird sie wohl auf eine Eintragung in beiden Abteilungen bestehen.

siehe auch: Grundbucheintragung » Photovoltaik, Fotovoltaik, Solar, Solarstrom, Erneuerbare Energien, Cleantech, Solaranlagen, News, Nachrichten, » Photovoltaik-Guide - News der Solarindustrie und Photovoltaikbranche

Ein Eintrag in Abteilung 3 kann sich für deinen Vater, sollte er später einen Kredit aufnehmen wollen, negativ auswirken und zwar dann, wenn seine Bank ebenfalls auf einen Eintrag im Grundbuch besteht. Die Bank wird auch hier auf den ersten Rang bestehen. Dieser würde aber schon durch deine Bank besett sein, so dass deine Bank einen Rangrücktritt vornehmen müssen. Was sie aber mit Sicherheit nicht tut.

Daniel
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