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  #1 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 08:45
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Lächeln Abfindung

Guten Morgen zusammen
wer mit einer Abfindung aus seinem Arbeitsverhältnis "entlassen" wird, sollte diese umgehend in "eigenen" Solarstrom umwandeln, anstatt den Löwenanteil beim Finanzamt abzuliefern.
Wie es geht....erkläre ich gern Auge in Auge.
Zaubermaus
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  #2 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 11:00
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Hallo Zaubermaus,

warum Auge in Auge? Das ist doch ein öffentliches Forum.

Frage: Kann nicht u.U. die Besteuerung der Abfindung über die 1/5 Regelung steuerlich günstiger sein, da die Einnahme aus der PV-Anlage der Einkommen- und Gewerbesteuer unterliegen?

Gruß Hansi
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  #3 (permalink)  
Alt 08.03.2010, 23:00
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solaradi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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hallo hansi

gewerbesteuer ist erst ab 24t euro und par hühnereier fällig...davor entfällt diese steuer....bei anlagen unter diesem vergütungswert müssen auch NICHT als gewerbe angemeldet werden!!

diese werte erreicht man eh erst im bereich der 30kwp aufwärts.

ich hab eine 13,5kwp anlage und hab kein gewerbe....hab nur eine umsastzsteuernummer...und mehr nicht...bezahle also lediglich einkommensteuer auf die stromerträge.
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  #4 (permalink)  
Alt 12.03.2010, 10:37
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Genau so ist das. Trotzdem wird man als Photovoltaikanlagenbetreiber als Selbständig eingestuft.

Gruß
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  #5 (permalink)  
Alt 12.03.2010, 19:29
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solaradi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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da hast du recht...wobei da jeden finanzamt ander handelt. ich zähle z.b. weder als gewerbe noch als selbstständig.

ich hab lediglicht die umsatzsteurnummern und die steuererklärungen werden von einer sachbearbeiterin bearbeitet die allgemein unternehmen abrechnet.

auf die stromerträge kommt also die ganz normale einkommensteuer und das wars......am ende hat man viele vorteile eine steuernummer zu haben da man einen freibrief für großhandelsunternehmen hat und somit in anderen bereichen gute geld sparen kann
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