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  #1 (permalink)  
Alt 09.04.2008, 14:06
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Registriert seit: 09.04.2008
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P.Pangerl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage GmbH darf kein Geld verdienen mit Photovoltaik?

Sehr geehrte Damen und Herren,

stimmt es das sich eine GmbH keine Photovoltaikanlage auf´s Dach bauen darf?
Mir wurde berichtet, da man aus einer Photovoltaikanlage Geld erwirtschaftet darf man diese als GmbH nicht betreiben.

Das kann ich mir aber nicht vorstellen, denn die meisten großen Anlagen werden doch von GmbHs betrieben.

Kann mir jemand etwas genaues dazu sagen?

MFG

P.Pangerl
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  #2 (permalink)  
Alt 09.04.2008, 14:47
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Registriert seit: 15.01.2008
Beiträge: 58
ImmoAndreas befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo P.Pangerl,

und willkommen hier im Forum. Warum sollte eine GmbH keine PV Anlage betreiben können? Die Anlage fließt mit in das Betriebsvermögen ein. Der Gewinn ist wie jeder andere Gewinn anzusehen.

l.G.

Andreas
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  #3 (permalink)  
Alt 09.04.2008, 16:17
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Registriert seit: 09.04.2008
Ort: Demmin
Beiträge: 2
P.Pangerl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Vielen Dank Andreas,

genau so sehe ich das auch, aber irgendjemand hat dem Geschäftsführer der GmbH diesen Floh ins Ohr gesetzt und ich kriege es ihm nicht ausgeredet.
Die Gesellschaft nimmt ja schließlich auch Mieten ein, aber bei Photovoltaik heißt´s plötzlich "Bereicherung"

Danke für die Bestätigung
MFG Peter
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  #4 (permalink)  
Alt 10.04.2008, 07:44
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Registriert seit: 15.01.2008
Beiträge: 58
ImmoAndreas befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Jetzt verstehe ich, was Du meinst. Die GmbH erziehlt ihren Umsatz aus V & V. Da ihr jetzt aber mit einer PV Anlage Strom ins Netz einspeist und das nichts mit V & V zu tun hat, muss Ust. abgeführt werden.

Auch im Handelsregister wird nicht als Gegenstand des Unternehmens der Betrieb einer PV Anlage stehen.

l.G.

Andreas
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  #5 (permalink)  
Alt 21.08.2008, 19:55
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Registriert seit: 21.08.2008
Beiträge: 1
Schranzi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Egal um welche Betriebsform es sich auch handelt. In jedem Fall darf eine PV-Anlage errichtet und auch Einnahmen erwirtschaftet werden.

Es kann höchstens sein, dass die besagte GmbH keine Anlage auf dem Firmengebäude erichten darf, da es sich um ein gepachtetes Gebäude handelt und der Eigentümer dagegen ist. Vielleicht hast du es auch falsch verstanden. Keine Sorge, es werden sogar Solarbeteiligungen in der Betriebsform einer GmbH gegründet. Deine Sorge ist also unbegründet.

Grüße
Schranzi
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