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  #1 (permalink)  
Alt 19.04.2009, 18:06
Uwe Uwe ist offline
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Registriert seit: 19.04.2009
Beiträge: 2
Uwe befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage Steuererklärung

Welche Steuerformulare als Kleinanlagenbetreiber muss ich ausfüllen. Welche Daten gehören in welche Felder / Zeilen ?
Bin Betreiber einer PV-Anlage in NRW.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Gruß

Uwe
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  #2 (permalink)  
Alt 19.04.2009, 19:21
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Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 7
sun_engel befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo Uwe,

Diese Frage kann man so nicht beantworten da sie von deinen persönlichen Verhältnissen abhängt. Am Besten klärst du das mit einem Steuerberater, insbesondere was die Zahlen angeht.

Da ich ein Gewerbe angemeldet und die Kleinunternehmerregelung NICHT in Anspruch genommen habe, muss ich jetzt folgende Unterlagen zusätzlich abgeben:
- Einkommensteuererklärung
- Anlage G Gewerbetrieb
- Anlage EÜR ( oder eine eventuell formlose Gewinn und Verlust Rechnung. Das hängt vom Umsatz und den Anträgen ab, die man bei der Gewerbeanmeldung beim Finanzamt gestellt hat )
Umsatzsteurerklärung

Gruss

sun_engel
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  #3 (permalink)  
Alt 19.04.2009, 20:24
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Registriert seit: 15.01.2008
Beiträge: 58
ImmoAndreas befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo Uwe,

sun engel hat ja schon grundlegend richtig auf einen Steuerberater verwiesen und auch angemerkt, dass dies natürlich von Deinen persönlichen Verhältnissen abhängig ist.

Grundlegend solltest Du ein Gewerbe angemeldet haben. Dies hast Du bei Deiner zuständigen Gemeinde getan.

Das bedeutet für Dich, dass Du eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen musst. Diese Einnahmen und Ausgaben werden in der Anlage EÜR in der Einkommensteuererklärung eingetragen. Weiterhin ist die Anlage für Gewerbetreibende auszufüllen.

Da Du Gewerbetreibender bist ist die Gewerbesteuererklärung zu erstellen.

Dann ist die Umsatzsteuererklärung zu erstellen, auch wenn Du Kleinunternehmer nach § 19 UStG bist. Dies muss eigentlich vorher beim Finanzamt beantragt werden, wenn Deine Einnahmen (Umsätze) im Vorjahr weniger als 17.500 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen. Sollte die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch genommen worden sein, dann ist die Erkläung vollständig auszufüllen.

Wie Du siehst, ist dies doch alles etwas komplizierter.

Gruß Andreas
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  #4 (permalink)  
Alt 21.04.2009, 22:05
Uwe Uwe ist offline
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Registriert seit: 19.04.2009
Beiträge: 2
Uwe befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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liebe sun_engel, lieber Andreas,

vielen Dank für Eure Antworten, das hat mit deutlich weitergeholfen.
Als Gewerbe ist die PV-Anlage angemeldet, Umsatzsteuer wird auch gezahlt.

Gruß

Uwe
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Stichworte
steuererklärung, steuerformular

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