Hallo Uwe,
sun engel hat ja schon grundlegend richtig auf einen Steuerberater verwiesen und auch angemerkt, dass dies natürlich von Deinen persönlichen Verhältnissen abhängig ist.
Grundlegend solltest Du ein Gewerbe angemeldet haben. Dies hast Du bei Deiner zuständigen Gemeinde getan.
Das bedeutet für Dich, dass Du eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen musst. Diese Einnahmen und Ausgaben werden in der Anlage EÜR in der Einkommensteuererklärung eingetragen. Weiterhin ist die Anlage für Gewerbetreibende auszufüllen.
Da Du Gewerbetreibender bist ist die Gewerbesteuererklärung zu erstellen.
Dann ist die Umsatzsteuererklärung zu erstellen, auch wenn Du Kleinunternehmer nach § 19 UStG bist. Dies muss eigentlich vorher beim Finanzamt beantragt werden, wenn Deine Einnahmen (Umsätze) im Vorjahr weniger als 17.500 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen. Sollte die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch genommen worden sein, dann ist die Erkläung vollständig auszufüllen.
Wie Du siehst, ist dies doch alles etwas komplizierter.
Gruß Andreas