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Alt 28.04.2009, 16:01
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Beiträge: 2
carasari befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Unglücklich Finanzierungszinsen bei Steuer geltend machen

Hallo,

ich möchte eine Anlage installieren und frage mich, ob ich die Darlehnszinsen für die Mehrwertsteuer für den Kauf der Anlage, wenn ich sie mitfinanziere, auch bei meinen Ausgaben ansetzen darf. Oder darf man nur die Zinsen für eine Finanzierung der Nettoanschaffungskosten absetzen?
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Alt 28.04.2009, 21:12
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ImmoAndreas befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo carasari,

natürlich kannst Du die vollständigen Zinsen für die Finanzierung Deiner Anlage als Ausgaben in dem jeweiligen Jahr geltend machen. Dies gilt für die Finanzierung des Bruttobetrages, wenn Du eine Vollfinanzierung machst. Auch wenn die Vorsteuer vom Finanzamt durch eine Umsatzsteuererklärung oder Voranmeldung zurück gezahlt wird. Dies wäre in diesem Fall jedoch eher unlogisch, da Du die Zinsen um sonst auf den Betrag gezahlt hättest, wenn nächsten Monat die Erstattung vom Finanzamt kommt. Die Finanzierungssumme darf natürlich nicht anderweitig genutz werden, dann ist aufzuteilen.

Gruß Andreas
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  #3 (permalink)  
Alt 29.04.2009, 16:50
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Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 2
carasari befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Finanzierung

Hm,

da hat mir der gute Mann beim Finanzamt heute was anderes gesagt. der meinte, weil ich die Vorsteuer sofort erstattet bekomme, dürfte ich nur die Finanzierung des Nettobetrages als Verlust einrechnen.

Zu Deinem Einwand, die Finanzierung des Bruttobetrages sei unlogisch.... nun ja, manchmal gibt es gute Gründe dafür, die Belastung etwas hochzusetzen

Danke für Deine Antwort.

Ein Anruf beim Finanzamt bringt einen erst so recht durch einander. Erst seit heute weiß ich, dass ich mit meinem Mann noch eine GbR gründen muss. Photovoltaik ist schon ein kompliziertes Thema, wenn man das Optimale rausholen möchte!
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  #4 (permalink)  
Alt 29.04.2009, 21:06
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Registriert seit: 15.01.2008
Beiträge: 58
ImmoAndreas befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Ja,

da hat der Finanzbeamte recht, wenn Du, wie ich bereits erwähnt habe vorsteuerabzugsberechtigt bist. Wenn Du Kleinunternehmer wärst, dann würdest Du diesen Anteil aber mit finanzieren. Außerdem habe ich darauf hingewiesen, dass es unlogisch wäre und das Geld nicht fremd verwendet werden darf. Dies sollte doch die Frage korrekt beantwortet haben und trotzdem kann man für diesen einen Übergangsmonat die Vorsteuer mit finanzieren.

Mein Tip für Dich: Vielleicht solltest Du einen Steuerberater kontaktieren.

Gruß Andreas
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Stichworte
absetzen, finanzamt, finanzierung, steuern

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