Vergütungsanspruch
Wer weiß dazu näheres? Ich kann jedenfalls auf der Webseite der Bundesnetzagentur keine entsprechenden Formulare finden!
Der Artikel stammt aus der aktuellen Ausgabe (11/2008) der Zeitschrift : "SONNE, WIND & WÄRME" (Seite 10)
Vergütungsanspruch
In § 15 Abs. 2 Satz 2 EEG 2009 ist vorgesehen, dass für Strom aus solarer Strahlungsenergie die Vergütungspflicht nur dann besteht, wenn der Anlagenbetreiber den Standort und die Leistung der Anlage an die Bundesnetzagentur gemeldet hat. Entsprechende Formulare sind zu verwenden.
Da es für diese Regelung keine Übergangsregelung in § 66 EEG 2009 gibt, kann nur jedem Betreiber einer Altanlage dringend empfohlen werden, dieser Melderverpflichtung nachzukommen. Andernfalls wird er sich im kommenden Jahr mit seinem Netzbetreiber darüber streiten dürfen, ob diese Anspruchsvoraussetzung "nachgeholt" werden kann.
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