Photovoltaikanlagen vergleichen

Zurück   Photovoltaik- Solar & Photovoltaikanlagen Forum > Finanzen & Versicherung > Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 29.07.2008, 20:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.07.2008
Beiträge: 1
f15fendt befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Vergütungsanspruch

Wer weiß dazu näheres? Ich kann jedenfalls auf der Webseite der Bundesnetzagentur keine entsprechenden Formulare finden!


Der Artikel stammt aus der aktuellen Ausgabe (11/2008) der Zeitschrift : "SONNE, WIND & WÄRME" (Seite 10)

Vergütungsanspruch
In § 15 Abs. 2 Satz 2 EEG 2009 ist vorgesehen, dass für Strom aus solarer Strahlungsenergie die Vergütungspflicht nur dann besteht, wenn der Anlagenbetreiber den Standort und die Leistung der Anlage an die Bundesnetzagentur gemeldet hat. Entsprechende Formulare sind zu verwenden.
Da es für diese Regelung keine Übergangsregelung in § 66 EEG 2009 gibt, kann nur jedem Betreiber einer Altanlage dringend empfohlen werden, dieser Melderverpflichtung nachzukommen. Andernfalls wird er sich im kommenden Jahr mit seinem Netzbetreiber darüber streiten dürfen, ob diese Anspruchsvoraussetzung "nachgeholt" werden kann.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an




Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:55 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Solarstrom-Forum.de
Powered by vBCMS® 1.3.0 ©2002 - 2012 vbdesigns.de

Content Relevant URLs by vBSEO 3.2.0