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  #1 (permalink)  
Alt 10.04.2009, 22:17
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Beiträge: 1
provi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard selbstverbrauchter Strom EEG. Rückvergütung

Nach dem EEG 2009 ist es möglich auch Strom teilweise selbst zu verbrauchen. Dieser Strom wir mit 25,01 ct vergütet.
Hierbei ist mit nicht klar wie die Sache mit dem Eigenverbrauch definiert ist.
Variante 1 (zeitgleich):
Die Anlage liefert GERADE z.B. 1kW und GLEICHZEITIG verbrauche ich diese Leistung.

Variante 2 (zeitlich versezt): Die Anlage liefert tagsüber Strom und nachts verbrauche ich diesen.

Gelten beide Varianten im Sinne des EEG als Eigenverbrauch oder muss dies wie in Variante 1 zeitgleich geschehen.

DANKE für die Antwort.
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Alt 23.04.2009, 22:39
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Registriert seit: 23.04.2009
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mawisol befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Die Variante 1 trifft zu.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.09.2011, 14:16
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Registriert seit: 09.09.2011
Beiträge: 2
mackus befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Selbstverbrauchter Strom

Hallo,
grundsätzlich muß die Anlage hierfür mit diesen Zählern ausgestattet sein:
1. Zweirichtungszähler (1. Richtung: vom EVU bezogener Strom, 2. Richtung: In das EVU-Netz eingespeister Strom)
2. Generatorzähler (gesamter erzeugter Solarstrom)

Mein EVU hat mir das so erklärt: Solange tagsüber der Eigenstromverbrauch kleiner als die erzeugte Solarenergie ist, wird quasi der eigen erzeugte Strom verbraucht, der Überschuß wird eingespeist. Steuerrechtlich wird der erzeugte Strom an das EVU geliefert und voll vergütet, der Eigenverbrauch wird zurückgekauft und mit dem verrringerten Satz (je nach EVU) dem Verbraucher (zugleich Lieferant) berechnet. Wird mehr Strom verbraucht als erzeugt wird, wird also zusätzlich Strom vom EVU bezogen und mit dem vollen Tarifbetrag des EVU berechnet.
Mit dem normalen Stromtarif wird berechnet, was der Zweirichtungszähler in Richtung 1 ausweist, mit dem vollen Vergütungsatz wird vergütet, was der Generatorzähler ausweist. Die Differenz zwischen Generatorzähler und Zweirichtungszähler, Richtung 2 (Eigenverbrauch des erzeugten Solarstromes) wird mit dem verringerten Satz des EVU berechnet.

Noch komplizierter wird es, wenn man einen Drittanbieter für Strom hat. Diesem ist lediglich der Verbrauch des Zweirichtungszählers, Richtung 1 zu melden.

Mein EVU, EON Avacon, hat mich so darüber informiert.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
mackus
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Stichworte
eeg, eigenverbrauch, gleichzeitig

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