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Alt 02.11.2009, 14:19
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bruttonetto befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch?

Von dem produzierten Strom verbrauche ich einen kleinen Teil selber. Das Finanzamt will jetzt, dass ich in der Rechnung an den örtlichen Stromversorger die Gesamtproduktion in Rechnung stelle (zzgl Mehrwertsteuer - versteht sich). Dann soll ich in der selben Rechnung den Eigenverbrauch, auch mit Steuer, wieder abziehen. Wer versteht das?
Die ursprüngliche Frage an das Finanzamt war: Muss ich auf die Vergütung des Eigenverbrauchs (derzeit 25,01 ct) auch Mehrwertsteuer erheben?
Warum soll ich Steuern bezahlen auf selbstverbrauchten Strom?
Mir wurde gesagt, ich wäre ein Präzedenzfall ... oder ist da noch jemand ...?

Gruß
bruttonetto
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  #2 (permalink)  
Alt 02.11.2009, 19:51
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Registriert seit: 15.01.2008
Beiträge: 56
ImmoAndreas befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo bruttonetto,

Ich denke mal, dass dein Finanzbeamter Recht hat.

Ein anderes Beispiel:

Du nutzt Deinen Firmenwagen auch privat. Also muss der privat genutzte Anteil auch entsprechend rausgerechnet werden.

Hier der Wortlaut: "Wenn ein Unternehmer aus seinem Unternehmen Waren oder Leistungen für Zwecke entnimmt, die außerhalb des Unternehmens liegen (also für Privatzwecke) ist diese Entnahme als sog. Eigenverbrauch nach § 3 Abs. 1 b UStG bzw. § 3 Abs. 9 Buchstabe a UStG der USt zu unterwerfen. Der Eigenverbrauch führt also zu einer höheren Umsatzsteuer und auch zu einer Gewinnerhöhung und damit Mehrbelastung bei der Einkommensteuer."

Viele Grüße
Andreas
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Alt 09.11.2009, 20:29
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Registriert seit: 02.11.2009
Beiträge: 2
bruttonetto befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Hallo Andreas,

danke für deine Antwort, ist verständlich so. Das macht die Rechnung an die Stadtwerke kompliziert - excel wird's schon schaffen
Gruß
bruttonetto
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Stichworte
eigenverbrauch, finanzamt, rechnung, steuer

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