
Eigenkapital, Kredite und Einspeisevergütung: Viele Möglichkeiten gewinnen spontan an Bedeutung, wenn es um die Förderung von Photovoltaikanlagen geht. Doch wie wird eine Photovoltaikanlage nun wirklich gefördert? Was kann diese Förderung für den Investor bedeuten? Viele Fragen – und eine Antwort, die allenfalls auf jede einzelne Frage auf diesem Themengebiet zutrifft: Die Födermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen sind unterschiedlich, alle aber gleichermaßen attraktiv!
Weil eine PV-Anlage für einen guten Rentabilitätswert eine entsprechende Größe haben sollte, kommen auf den Betreiber entsprechende Anschaffungskosten zu. Diese bewegen sich in der Regel auch schon für kleinere Anlagen im niedrigeren fünfstelligen Bereich. Ein Betrag, der nicht für jede Familie sofort verfügbar ist – und doch eine Investition, die sich nachweislich nachhaltig und langjährig lohnt.
Dafür bietet die KfW-Bank – die Kreditanstalt für Wiederaufbau – in ihrem speziell dafür entwickelten Programm „Erneuerbare Energien“ zinsgünstige Kredite an, die sich aktuell etwa bei einem Zinssatz von vier bis fünf Prozent bewegen. Dieser Zinssatz wird über bis zu zehn Jahre geregelt.
Gerade auch Interessenten mit niedrigem Eigenkapital spricht dieses Angebot an: Weil die erzeugte Energie in das öffentliche Netz eingespeist und damit dem Netzbetreiber zur Verfügung gestellt wird, erhält der Anlagenbetreiber einen garantierten Vergütungssatz konstant über 20 Jahre hinweg ab dem Tag der Inbetriebnahme. Diese Einspeisevergütung reicht der Bank in der Regel als hinterlegte Sicherheit aus – sofern es sich um „haushaltsübliche“ Anlagen von kleinerer Größe handelt – um den Kredit zu bewilligen. Durch die Höhe der Fördergelder in Höhe von bis zu 100 Prozent der Investition ist keine Einbringung von Eigenkapital erforderlich. Gefördert werden: Erwerb, Errichtung und Erweiterung der Photovoltaikanlagen, die den gesetzlich festgelegten Anforderungen entsprechen.
Mit durchschnittlichen Konditionen und einer regulären Laufzeit zwischen fünf und zehn Jahren sind diese Photovoltaikanlagen dann schon nach kurzer Zeit abbezahlt, sodass die Einspeisevergütung für den Rest der Laufzeit als Gewinn betrachtet werden kann.
Damit unterstreicht die KfW-Bank ihr Ziel zur Unterstützung von Projekten mit nachhaltliger Entwicklung. Die KfW-Bank fördert mit diesem Programm ausschließlich netzgekoppelte Photovoltaikanlagen.
Auch die Preisgarantie gehört in die Gruppe der gesetzlich geregelten Fördermöglichkeiten. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz wird die gesetzlich vorgeschriebene Höhe der Einspeisevergütung für den erzeugten und eingespeisten Strom geregelt. Damit wird den Netzbetreibern vorgeschrieben, den Betreibern die erzeugte Energie mit einem aktuellen Preissatz über 20 Jahre hinweg garantiert zu vergüten.
Über den geregelten Degressionssatz wird die Höhe dieses Vergütungssatzes in geregelten Abständen verringert. Damit soll unter anderem auch die preisgünstigere Herstellung und ein Wettbewerb unter den Herstellern angetrieben werden.
Neben der Vergütung der eingespeisten Energie in das öffentliche Stromnetz lässt die Vergütung des eigens verbrauchten Stroms aus der eigenen Anlage diese Variante interessant werden. Staatliche Zuschüsse in Höhe von 22,05 Cent je Kilowattstunde und gleichermaßen Stromersparnisse machen dieses Angebot ebenfalls sehr lukrativ.
Auch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kann eine Förderung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage beantragt werden. In diesem Rahmen werden jedoch ausschließlich Anlagen mit dem Hintergrund zur Warmwasseraufbereitung oder Wärmegewinnung gefördert. Dazu gehören Solarkollektoranlagen mit dem Zweck zur Raumheizung, zur kombinierten Raumheizung und Warmwasserbereitung, zur Bereitstellung von Prozesswärme, zur solaren Kälteerzeugung und Anlagen, die die Wärme fast ausschließlich in ein Wärmenetz einspeisen. Neu erbaute Gebäude mit Solarkollektoranlagen sind von diesem Förderprogramm jedoch ausgeschlossen.
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