Hallo Frank,
natürlich bist du, wenn du Einnahmen aus einer PV Anlage zur Versteuerung verpflichtet.
Aber keine Angst, 1. Du meldest dich als Kleinunternehmer beim FA an, dadurch kannst du schon mal die Vorsteuer beim FA für die Errichtung geltend machen.
2. Du kannst die Anschaffungskosten über 10 Jahre abschreiben
3. Fallen Wartungskosten o.ä. an würden auch diese wieder gegen deine Einnahmen gerechnet.
Siehe
Photovoltaikanlage Solaranlage
Am besten falls der Aufwand zwecks Steuerrechtlicher Sicht für einen zu unüberschaubar ist einen Steuerberater konsultieren.